Männergesangverein
Aschheim seit 1905
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Satzung: zum Sofortlesen zum Download.

PROTOKOLL: Jahresmitgliederversammlung 2010: 

Unsere diesjährige Jahresmitgliederversammlung fand unter sehr guter Beteiligung mit einer Präsenz von wieder

34 % aller Mitglieder am 18. März 2010 in unserem Vereinslokal "Schäfflerwirt" statt.Zu Beginn gab es traditionell ein gemeinsames Essen, wählbar zwischen 2 Gerichten in absoluter Top-Qualität. Vor der offiziellen Tagesordnung führte Uli Justen einen mit seiner Gattin produzierten Video-Film vom Sängertreffen am 13.03.2010 in Feldkirchen vor, der speziell auf unseren gekonnten Auftritt ausgerichtet war.

Um 20:30 Uhr begrüßte unser 1. Vorstand Georg Zink die 57 anwesenden aktiven und fördernden Mitglieder, u.a. auch unseren 3. Bürgermeister, Herrn Georg Hornburger, unsere Ehrenmitglieder Herren Dr. Hermann Endres, Johann Haller sen., Josef Scharl, Sebastian Straßer sowie Vertreter der Presse und trat dann in die Tagesordnung ein indem festgestellt wurde, daß termin- und fristgerecht eingeladen wurde. Zum ehrenden Gedenken gedachten wir mit einer Schweigeminute unserer verstorbenen Mitglieder. Dann folgten die Jahresberichte der einzelnen Vorstandsmitglieder, die mit Interesse zur Kenntnis genommen wurden. Im Bericht des 1. Vorstandes dankte Georg Zink unserer Chorleiterin, Frau Conny Gohlke, für ihr Engagement bei den Proben und öffentlichen Auftritten - auch mit einem Frühlingsblumenstrauß, den auch unsere Wirtin Frau Gerti Haller und unserem guten Geist "Liesl" für die stets gute Bewirtung überreicht wurden. Dank galt auch seinen Vorstandskollegen, den Mitgliedern der Vereinskapelle, allen aktiven und fördernden Mitgliedern, die unseren MGVA zu einem sehr aktiven und attraktiven Verein gestalten. Nach dem Bericht der Kassenprüfer wurde dem gesamten Vorstand einstimmig Entlastung erteilt. Als Punkt 8 der Tagesordnung standen E h r u n g e n  an. Die "Goldene Vereinsehrennadel" für 30 Jahre Vereinszugehörigkeit wurde verliehen an die Herren Josef B i c h l e r  und Albert H a f e n m a y e r. Für 15 Jahre Mitgliedschaft erhielten die "Silberne Vereinsehrennadel"  die Herren Klaus B ö h m  und Alfred  L e n z. Die Ehrungen nahm Herr Bürgermeister Georg Hornburger zusammen mit unserem 1. Vorstand Herrn Georg Zink vor.Für inzwischen 60 Jahre aktiven Gesang bei uns erhielt unser Ehrenmitglied Josef S c h a r l  als Dank einen delikaten Präsentkorb als großes Osterei verpackt. Aus dem aktiven Chorgesang wurden Michael Haller und Adolf Haslwimmer ebenfalls mit einem solchen Präsent bedacht als Dank für die lange aktive Zeit in unserer Mitte.   
Anschließend standen turnusmäßig Neuwahlen an. Herr Hornburger fungierte als Wahlleiter und folgte der einstimmigen Meinung der Versammlungsteilnehmer, eine offene Abstimmung vorzunehmen. Jedes einzelne Vorstandsmitglied wurde separat vorgeschlagen und alle Personen einstimmig für die nächsten 2 Jahre gewählt.

1. Vorstand:            Georg Z i n k

2. Vorstand:            Georg H a l l e r

1. Schriftführer:        Hans B e r g m a n n

2. Schriftführer:        Rainer S t r a u ß

1. Kassierer:            Josef S t r a ß e r

2. Kassierer:            Torsten G r o s s

Die neu gewählten Vorstände bedankten sich für das ausgesprochene Vertrauen und nahmen die Wahl an.

Als Kassenprüfer bestimmte die Versammlung die Herren Franz Hechenthaler und Gösta E. Roloff. 

Mit sehr großem Interesse und entsprechendem Applaus wurde über die Entwicklung des Kinderchores doziert. Die Geburtsstunde war der 15.10.2009 und es ist schön zu beobachten, mit welcher Freude die Kinder bei der Sache sind und welche Fortschritte sie beim Singen unter Conny Gohlke schon in solch kurzer Zeit gemacht haben.

Zu Punkt 10 wurden auch Lösungen gefunden - für die Fahne übernahm Walter Ampenberger in Verbindung mit einigen anderen Kollegen die Verantwortung - als Notenwart zur Unterstützung unserer Chorleiterin stellten sich Christian Baumgärtel und Konrad Haller zur Verfügung. Es folgten noch einige Wortmeldungen, die die Aktivitäten in unserem Verein belegen konnten. Der MGV Aschheim hat zum heutigen Zeitpunkt 169 Mitglieder, davon 47 aktive Sänger und wir sind um jede weitere neue Stimme dankbar - wir freuen uns, wenn Sie zu uns kommen würden. Informationen erhalten Sie auch im Internet auf unserer Homepage unter: www.mgv-aschheim.de 

Hans Bergmann - 1. Schriftführer     

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Schafkopfturnier des MGV Aschheim  „ M G V A  -  Open  „ !

Am Freitag, den 26. Februar 2010 fand beim Schäfflerwirt unser traditionelles

Schafkopfrennen statt. Die Spielleitung hatten die Herren Ernst Finkenzeller und Christian Haller. Gespielt wurden 2 Runden zu je 30 Spielen ohne Zeit-

begrenzung. Insgesamt war das Turnier gut besetzt und es wurden 109 Soli

und 1 Solo-tout gespielt.

Nach fast 3 Stunden standen die Ergebnisse wie folgt fest:

1. Sieger wurde:  Wolfgang HUTTERER         mit 35 Punkten aus 9 gew. Soli

2. Sieger wurde:  Matthias   HALLER              mit 34 Punkten aus 9 gew. Soli

3. Sieger wurde:  Klaus       HAGN                  mit 34 Punkten aus 5 gew. Soli

Herzlichen Glückwunsch !!!               Wolfgang Hutterer eroberte damit den Wanderpokal des MGV Aschheim wie auch alle anderen Teilnehmer Preise

in Form von Fleischpaketen.

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SATZUNG:

gültig ab 02.04.2009                                                         

           

§ 1       Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Männergesangverein Aschheim von 1905“ und hat seinen Sitz in Aschheim. Er wird als nicht rechtsfähiger Verein geführt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2       Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesangs. Der Satzungszweck wird insbesondere durch regelmäßige Proben und öffentliche Auftritte verwirklicht.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuer-        begünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3       Mitglieder

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Satzung anerkennt und nach ihr handeln will. Alle Mitglieder sind gleichgestellt und haben Stimmrecht.

Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, fördernden (passiven) Mitgliedern und Ehrenmitglie-dern. Die aktiven Mitgliedern sollen regelmäßig an den Chorproben teilnehmen.

Ein Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an die Vorstandschaft zu richten, die über die Aufnah-me entscheidet. Zur Annahme des Antrags genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Vorstand-schaft. Verweigert die Vorstandschaft die Aufnahme, hat sie die Ablehnung vor der Mitgliederver-sammlung zu begründen, die dann die Entscheidung trifft.

Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person sein, die die Bestrebungen des Vereins unterstüt-zen will, ohne selbst zu singen.

Zu Ehrenmitgliedern ernennt der Verein Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste er-worben haben. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag der Vorstandschaft durch Beschluss der Mitgliederversammlung, der mit Drei-Viertel-Mehrheit zu fassen ist. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 4       Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

Der Austritt kann jederzeit erfolgen und muss gegenüber der Vorstandschaft schriftlich erklärt wer-den. Ein bereits entrichteter Beitrag wird nicht erstattet.

Der Ausschluss ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei unehrenhaften oder vereinsschädigendem Verhalten, innerhalb und außerhalb des Vereins, zulässig. Über den Aus-schluss entscheidet die Vorstandschaft. Gegen diesen Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Mitgliederversammlung zu, die mit einfacher Mehrheit entscheidet. Ein Ausschluss wird sofort wirksam.

§ 5       Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. April eines jeden Jahres fällig. Seine Höhe wird von der Mitglieder-versammlung für das folgende Jahr festgelegt.

§ 6       Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und die Vorstandschaft.

§ 7       Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht der Vorstandschaft obliegen.

Jährlich ist eine Mitgliederversammlung abzuhalten. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres statt. Die Einladung der Mitglieder muss schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens vierzehn Tage vor dem für eine Versammlung bestimmten Tag erfolgen.

Die Vorstandschaft kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie ist dazu verpflichtet, wenn dies mindestens 15% der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.

Regelmäßige Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung der ordentlichen Mitgliederver-sammlung sind:

-          Bericht des 1. Vorstands

-         Bericht des Schriftführers

-         Bericht des Kassiers

-         Bericht der Kassenprüfer

-         Entlastung der Vorstandschaft

-         Festlegung des Mitgliedsbeitrags

-         Wahl der Vorstandschaft

-         Wahl von zwei Rechnungsprüfern

-         Beschlussfassung über eingebrachte Anträge

-         Verschiedenes

Jedes Mitglied kann bis spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich eine Er-gänzung der Tagesordnung verlangen. Danach und in der Mitgliederversammlung gestellte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung können nur bei Zustimmung der Mehrheit der erschienenen Mit-glieder zugelassen werden. Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens sieben Tage vorher schriftlich beim 1. Vorstand oder 2. Vorstand einzureichen.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschluss-fähig. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Soweit in der Satzung keine andere Mehrheit vorge-sehen ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Eine Wahl hat schriftlich zu erfolgen, wenn dies ein anwesendes Mitglied be-antragt. Eine Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der er-schienenen Mitglieder.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich aufzuzeichnen. Die Niederschrift ist vom 1. Vorstand und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Sie muss Ort und Zeit der Versammlung, die Namen des Versammlungsleiters und des Schriftführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, die behandelte Tagesordnung und die gestell-ten Anträge mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis enthalten.

§ 8       Vorstandschaft

Die Vorstandschaft besteht aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand, dem 1. Schriftführer, dem 2. Schriftführer, dem 1. Kassier und dem 2. Kassier. Sie wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Die Vorstandschaft führt die Geschäfte des Vereins. Der 1. und der 2. Vorstand sind einzeln zur Vertretung des Vereins befugt. Dem 2. Vorstand obliegt im Innenverhältnis allerdings die Pflicht, von der Einzelvertretungsmacht nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorstands Gebrauch zu machen.

Die laufenden Geschäfte werden vom 1. oder vom 2. Vorstand erledigt. Die Vorstandschaft hat ins-besondere folgende Aufgaben:

-          Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

-         Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und der Sitzungen der Vorstandschaft.

Legt ein Mitglied der Vorstandschaft sein Amt nieder, können die verbleibenden Mitglieder eine Person benennen, die das Amt bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl kommissarisch übernimmt.

Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen und mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorstand, anwesend sind. Beschlüsse der Vor-standschaft werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Beschlüsse der Vorstandschaft sind schriftlich aufzuzeichnen.

§ 9       Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer. Die Kassen-prüfer dürfen nicht Mitglieder der Vorstandschaft sein.

§ 10     Auflösung

Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dabei muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Kommt keine Beschlussfähigkeit zustande, kann dreißig Minuten nach dem für die Versammlung festgelegten Termin eine Mitgliederver-sammlung stattfinden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.

Der Beschluss zur Auflösung bedarf der Zustimmung von mindestens drei Vierteln der erschiene-nen Mitglieder.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Aschheim, die es unmittelbar und ausschließlich zur Unterstützung von Personen zu verwenden hat, die bedürftig im Sinn von § 53 der Abgabenordnung von 1977 sind.

Aschheim, den 02. April 2009

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Georg Zink – 1. Vorstand                                                                                                                               Georg Haller – 2. Vorstand

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Hans Bergmann –1. Schriftführer                                                                                           Josef Straßer – 1. Kassier

Diese Vereinssatzung ersetzt die Satzung vom 31. März 1955 – aktualisiert am 19. Mai 2005                                                  

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